Was ist ein Elternkuratorium?
Ein Elternkuratorium besteht aus engagierten Eltern, die von den Eltern einer Tageseinrichtung für die Dauer von 2 Jahren gewählt werden, der leitenden Betreuungskraft und einem Vertreter/Vertreterin des Trägers. Das Elternkuratorium hat beratende Funktion und ist vom Träger vor dessen grundsätzlichen Entscheidungen zu beteiligen. Folgende Aufgaben hat das Kuratorium:
Die Zustimmung des Kuratoriums ist erforderlich zur Änderung
Die Elternschaft oder ElternsprecherInnen wählen aus ihrer Mitte eine Vertreterin/einen Vertreter für den Gemeinde- oder Stadtelternbeirat für die Dauer von 2 Jahren. Der Gemeinde- oder Stadtelternbeirat ist von der Gemeinde oder der Stadt bei allen die Betreuung von Kindern betreffenden Fragen zu beteiligen. Das KiFög regelt das im § 19.
Quelle: Stadtelternbeirat Magdeburg
www.steb-magdeburg.de